Arten von Prüfungen und überprüfte Programme

Zentrale Aufgaben der Prüfbehörde und Prüfbereiche

Die Prüfbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der EU-Förderungen. Durch sorgfältige Kontrollen und strukturierte Methodiken gewährleistet sie Transparenz, Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der in den kofinanzierten Programmen angewandten Verfahren und trägt so zur effizienten Nutzung öffentlicher Mittel bei.

Jedes Programm weist spezifische Merkmale, Ziele und Regeln auf, die in den Verordnungen (EU) 2021/1060, EU 2021/1057, EU 2021/1058 und EU 2021/1059 festgelegt sind und die die Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle zum Schutz der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Mittel vorsehen.

Die Tätigkeit der Prüfbehörde gliedert sich in 3 Hauptarten von Kontrollen:

Systemprüfung

Überprüfung der Angemessenheit, Effizienz und des korrekten Funktionierens der von den operativen Programmen angewendeten Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Ziel ist es, zuverlässige Verfahren zu gewährleisten und das Fehlerrisiko bei Erstattungsanträgen zu reduzieren.

Prüfung der Operationen/Vorhaben

Analyse der der Europäischen Kommission gemeldeten Ausgaben, um deren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit zu bestätigen. Dafür wird eine repräsentative Stichprobe von Vorhaben geprüft, um den korrekten Einsatz der für Begünstigte bestimmten Mittel zu validieren.

Rechnungsprüfung

Abschließende Prüfung, ob die abgerechneten Beträge vollständig, korrekt und mit den Buchführungsunterlagen übereinstimmend sind, um die jährliche Genehmigung der Rechnungslegung durch die Europäische Kommission zu ermöglichen.

Die Prüfbehörde führt ihre Prüfungen gemäß Landesplanung und offizieller Dokumentation für 4 kofinanzierte Programme durch.

Letzte Aktualisierung: 14/04/2026