Unsere Prioritäten

Korrekte und verlässliche Verwendung von EU-Fördermitteln

Die Prüfbehörde gewährleistet durch strukturierte Prüfungen die ordnungsgemäße Verwaltung der europäischen Fonds sowie die Zuverlässigkeit der Kontrollsysteme und Jahresabschlüsse.

Im Rahmen eines strukturierten Prüfungsansatzes bewertet die Prüfbehörde:

Angemessenheit

Die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie deren Fähigkeit, Fehler und Unregelmäßigkeiten zu verhindern;

Rechtmäßigkeit

Die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Kohärenz der finanzierten Operationen, in Bezug auf die geltend gemachten Ausgaben;

Vollständigkeit

Die Vollständigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der der Europäischen Kommission vorgelegten Jahresabschlüsse.

Programmplanungsperiode 2021–2027

In der Programmperiode 2021–2027 übernimmt die Prüfbehörde (AdA) eine noch strategischere Rolle. Sie reagiert damit auf die neuen EU-Anforderungen in Bezug auf Rechenschaftspflicht (Accountability), ergebnisorientierte Verwaltung und Kontrollen auf Basis stärker strukturierter Methoden.

In diesem Rahmen trägt die Prüfbehörde insbesondere dazu bei:

  • sicherzustellen, dass EU-Mittel korrekt ausgegeben und für die vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden;
  • zu gewährleisten, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Programme angemessen sind und zuverlässig funktionieren;
  • Unregelmäßigkeiten zu verhindern, zu erkennen und zeitnah zu korrigieren;
  • der Europäischen Kommission wahrheitsgemäße, vollständige und verlässliche Jahresabschlüsse vorzulegen – eine wesentliche Grundlage für die Erstattung von Ausgaben. Diese Prioritäten sorgen für Transparenz, Verantwortung und Integrität bei der Überwachung der Verwendung europäischer Fördermittel.

Letzte Aktualisierung: 14/04/2026