Methodik und Instrumente
Die Prüfbehörde gewährleistet Einheitlichkeit, Genauigkeit und Transparenz bei den Kontrollen der kofinanzierten Programme.
Die Überwachung erfolgt mit strukturierten Methoden und operativen Instrumenten, die Kohärenz, Nachvollziehbarkeit und eine hohe Qualität der Prüfungen gewährleisten.
Die Tätigkeit erfolgt gemäß den Vorgaben und Richtlinien der Europäischen Kommission und unter der Koordinierung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen – IGRUE.
Prüfstrategie
Im Einklang mit den Vorgaben der EU-Verordnungen und der nationalen Rechtsvorschriften erarbeitet und aktualisiert die Prüfbehörde eine Prüfstrategie.
Dieses Dokument legt die grundlegenden Elemente fest, die den gesamten Prüfzyklus steuern:
- die Arbeitsmethodik;
- die Organisation und Planung der Kontrollen;
- Kriterien und Verfahren der Stichprobenziehung;
- die Planung der Prüftätigkeiten in Bezug auf die folgenden Rechnungsjahre.
Die Prüfbehörde stellt sicher, dass alle Prüftätigkeiten nach international anerkannten Standards durchgeführt werden.
Handbuch der Prüfverfahren
Es stellt den wichtigsten Leitfaden dar und ist für alle Prüfer, die an der Kontrolle kofinanzierter Programme beteiligt sind, unverzichtbar.
Das Handbuch sorgt für Einheitlichkeit, Transparenz und Stringenz bei der Durchführung der Kontrollen und enthält:
- detaillierte Verfahrensschritte sowie die anzuwendenden Kontrollinstrumente;
- Methoden, Checklisten und Nachweiskriterien.
Die Prüfbehörde stützt sich auf das von der IGRUE erstellte und regelmäßig aktualisierte Handbuch für Prüfverfahren 2021–2027, um die nationale Koordinierung sowie die Angleichung an bewährte Verfahren und europäische Standards zu gewährleisten.
Bestätigungsvermerk
Für jeden Rechnungszeitraum (1.Juli – 30.Juni) erstellt die Prüfbehörde den Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk bewertet:
- die Vollständigkeit, Wahrheitsgehalt und Genauigkeit der Rechnungslegung;
- die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in den der Kommission vorgelegten Rechnungsunterlagen enthaltenen Ausgaben;
- das wirksame Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems.
Kontrollbericht
Der Bericht ergänzt den Bestätigungsvermerk und enthält:
- eine Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen;
- eine Analyse der Art und des Ausmaßes der in den Systemen festgestellten Fehler und Mängel;
- eine Analyse der im Rahmen der Operationsprüfungen umgesetzten Korrekturmaßnahmen;
- die Angabe der Gesamtfehlerquote und der Restfehlerquote in Bezug auf die Ausgaben, die in den der Kommission vorgelegten Abrechnungen enthalten sind.
Letzte Aktualisierung: 14/04/2026